Allgemeine Geschäftsbedingungen zur Nutzung des Services SCHADENHILFE.online
1. Verwender
Verwender dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist die Noxalib GmbH (Zielstattstr. 19, 81379 München) als Betreiberin der Website schadenhilfe.online (nachstehend: die SCHADENHILFE).
2. Mitgliedschaft bei der Schadenhilfe
Die nachfolgenden Bestimmungen regeln das Verhältnis zwischen der Schadenhilfe und dem Kunden. Durch die eigenverantwortliche Nutzung des Schadenformulars erwirbt der Kunde die Mitgliedschaft bei der Schadenhilfe und damit den Zugriff auf die nachstehend näher beschriebenen Services. Im Bereich der angebotenen Services fungiert die Schadenhilfe, soweit dies nicht ausdrücklich im Einzelfall anders gegenüber dem Kunden mitgeteilt wird, als Vermittler und Empfehlungsgeber unterschiedlicher Leistungen. Vertragsverhältnisse zwischen dem Kunden und einem seitens der Schadenhilfe vermittelten Dienstanbieter und Partner kommen ausschließlich zwischen diesen beiden Parteien zustande, die Schadenhilfe ist nicht Partei eines solchen Vertragsverhältnisses und haftet insofern nicht für vertragliche Primär- oder Sekundäransprüche zwischen den Vertragsparteien.
3. Weiterleitung von Schadenmeldungen
3.1 Aufnahme der Schadenmeldung
Soweit der Kunde in einen Versicherungsschaden verwickelt ist und diesen der SCHADENHILFE über die dazu vorgesehen Kommunikationswege (Website, Email, Telefon, App und sonstige) meldet, kommt das Auftragsverhältnis zur Weitergabe der Schadensmeldung mit der SCHADENHILFE durch die Mitteilung der Bearbeitung des Schadenfalles durch die SCHADENHILFE (in der Regel per Email oder Telefon) zustande.
3.2 Umfang des Leistungsangebotes der SCHADENHILFE
Nach erklärter Annahme wird die SCHADENHILFE die eigenverantwortlich gemachten Kundenangaben zum Schadenfall an die ebenfalls eigenverantwortlich angegebenen Versicherungsgesellschaften weiterleiten. Die Weiterleitung erfolgt ungeprüft, ohne jegliche Rechts- oder anderweitiger Beratungsleistung. Es findet lediglich eine Plausibilitätsprüfung der eigenverantwortlich vom Kunden gemachten Angaben seitens der Schadenhilfe statt.
3.4 Übermittlung/Weitergabe personenbezogener Daten an Diensteanbieter, Partner und Versicherungsgesellschaften
Dem Kunden ist bewusst, dass die Schadenmeldung vorbezeichneten Sinne die Übermittlung personenbezogener Daten des Kunden an solche Diensteanbieter, Partner und Versicherungsgesellschaften unabdingbar erforderlich macht. Die SCHADENHILFE wird sich bei der Übermittlung personenbezogener Daten an solche Diensteanbieter, Partner und Versicherungsgesellschaften auf das erforderliche Maß beschränken.
3.5 Abwicklung von Zahlungsverkehr
Die Abwicklung von Versicherungsschäden beinhaltet in der Regel Zahlungsverkehr im Zusammenhang mit Ersatzleistungen durch den jeweiligen Versicherer sowie bezüglich der Vergütung der im Rahmen der Abwicklung beteiligten Dienstleister und Partner. Soweit mit der Geltendmachung bzw. Regulierung des Verkehrsunfalles gegenüber dem Versicherer eine Rechtsanwaltskanzlei beauftragt wird, wird der Kunde dieser eine entsprechende gesonderte Geldempfangsvollmacht erteilen. Die beauftragte Rechtsanwaltskanzlei wird sodann erhaltene Geldbeträge abzüglich der ihr selbst entstandenen Kosten an die Kunden direkt ausbezahlen. Die SCHADENHILFE wird direkt keine Zahlungen aus Versicherungsleistungen entgegennehmen.
4. Angebote im Rahmen der Mitgliedschaft
Als Mitglied bei den SCHADENHILFE ist der Kunde berechtigt, auf ein jeweils einzelfallbezogenes Angebot der SCHADENHILFE hin weitere bzw. andere Dienste und Empfehlungen in Anspruch zu nehmen, soweit sie für ihn sinnvoll sind und er sich im Einzelfall für eine Inanspruchnahme entscheidet. Derartige Angebote beziehen sich auf alle notwendigen oder sinnvollen Leistungen für den Kunden (z.B. für laufende Schadenermittlung, Schadenbehebung, Beteruung von Versicherungsverträge, besondere Preisangebote, Wartung, Hauptuntersuchung, Reifenwechsel, etc.) oder in einem Angebot für weitere Produkte und Dienstleistungen, die der Kunde auf Empfehlung bzw. Vermittlung der SCHADENHILFE bei Dritten beziehen kann (z.B. Fahrzeuge, Reifen, Schmierstoffe, Zubehörteile, Versicherungsprodukte, Kraftstoffe, Fahrzeugpflege, etc.). Gleichermaßen wird die SCHADENHILFE dem Kunden für diesen im weitesten Feld interessante Angebote im Zusammenhang mit einem möglichen Erwerb eines neuen Fahrzeuges, Vermarktung und Verkauf seines alten Fahrzeuges sowie zugehöriger wirtschaftlicher Dienstleistungen unterbreiten. Der Kunde willigt insofern ein, von der SCHADENHILFE derartige Angebote mittels elektronischer Post an seine während der Registrierung hinterlegte bzw. auf sonstigen Kommunikationswegen mitgeteilte Emailadresse zu erhalten. Dem Bezug derartiger Angebote durch elektronische Post kann der Kunde zu jeder Zeit über Noxalib GmbH, Zielstattstr. 19, 81379 München oder per Email über [email protected] widersprechen, ohne dass hierfür andere Kosten entstehen könnten, als die Übermittlungskosten nach den Basistarifen.
5. Kosten
Die durch die Schadenhilfe gegenüber dem Kunden erbrachten Leistungen sind für den Kunden kostenlos. Es ist möglich, dass die SCHADENHILFE im Zusammenhang mit den angebotenen Services von dritter Seite Zuwendungen erhalten (z.B. in Form von Vermittlungsprovisionen, Nutzungsentgelten, Lizenzgebühren, Werbekostenzuschüssen und ähnlichem). Der Kunde erkennt ausdrücklich an, dass zur Sicherstellung und zum Betrieb des Services der SCHADENHILFE sowie zur Gewährleistung einer hohen Servicequalität derartige Zuwendungen notwendig sind. § 667 BGB wird ausdrücklich abbedungen. Ebenso abbedungen wird der Regelungsgehalt des § 666 BGB, soweit sich dies nicht auf Informationen bezieht, die die tatsächliche Abwicklung im Rahmen eines in Anspruch genommenen Services betreffen oder für deren Rechenschaftslegung die SCHADENHILFE ausdrücklich eine Pflicht übernommen haben.
6. Pflichten des Kunden
Der Kunde ist im Rahmen der Mitgliedschaft bei der SCHADENHILFE verpflichtet, seine mit der Registrierung angegebenen personenbezogenen und Fahrzeugdaten wahrheitsgemäß abzugeben und stets auf einem aktuellen Stand zu halten. Der Kunde ist ferner verpflichtet, den SCHADENHILFE im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme von Services stets vollständig wahrheitsgetreue Informationen zu unterbreiten. Der Kunde erkennt an, dass vollständige und wahrheitsgemäße Informationen zur Durchführung der von der SCHADENHILFE angebotenen Services unabdingbar erforderlich sind. Dies betrifft insbesondere für den Fall der Inanspruchnahme des Services Schadenabwicklung sämtliche tatsächlichen Informationen zum Schadenhergang und damit in Zusammenhang stehende Informationen. Dem Kunden ist bewusst, dass fehlerhafte Informationen insbesondere im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme des Services Schadenabwicklung unter Umständen zu der Verursachung von Kosten an sich oder von erhöhten Kosten durch die Beauftragung von dritten Dienstleistern entstehen können, für die der Kunde persönlich haftet.
7. Haftung des Kunden
Soweit der Kunde wissentlich oder grob fahrlässig falsche Angaben gegenüber der SCHADENHILFE macht, insbesondere im Zusammenhang mit dem tatsächlichen Hergang eines Schadens, haftet er der SCHADENHILFE für sämtliche Kosten, die diese verauslagt haben und infolge falscher Angaben des Kunden nicht von dritter Seite erstattet erhalten können. Die Haftung des Kunden gegenüber Dritten (z.B. im Zusammenhang mit der Abwicklung eines Verkehrsunfalles beauftragten Personen) bleibt von diesen Bestimmungen unberührt und ist Gegenstand eines zwischen dem Kunden und einem solchen Dritten zustande gekommenen Vertragsverhältnisses.
8. Haftung der Schadenhilfe
8.1 Vermittelte Leistungen
Die SCHADENHILFE werden im Rahmen der von ihnen angebotenen Services ausschließlich als Vermittler und Empfehlungsgeber von Leistungen dritter Personen tätig, sie haften daher nicht für wie immer geartete Ansprüche oder Schäden, die aus einem Rechtsverhältnis zwischen dem Kunden und solchen dritten Personen entstehen. Solche dritten Personen sind nicht Erfüllungsgehilfen der SCHADENHILFE.
8.2 Eigene Leistungen
Soweit die SCHADENHILFE im Rahmen der angebotenen Services eigene Leistungen gegenüber dem Kunden erbringen ist ihre Haftung grundsätzlich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, für die Verletzung von Pflichten, die die Durchführung des Services überhaupt erst ermöglichen (sog. Kardinalpflichten) sowie für Pflichten, für die SCHADENHILFE eine Garantie übernommen haben.
9. Datenschutz
Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten durch die SCHADENHILFE erfolgt nach den Bestimmungen der Bundesdatenschutzgesetze sowie aufgrund der Bestimmungen der Datenschutzerklärung der SCHADENHILFE. Die SCHADENHILFE werden außerhalb notwendiger Übermittlungsvorgänge im Zusammenhang mit der Nutzung der Services durch den Kunden keine personenbezogenen Daten ohne gesonderte Einwilligung des Kunden weitergeben.
10. Vertragsbeendigung
Der Kunde kann jederzeit ohne Angabe von Gründen sein Benutzerkonto bei der SCHADENHILFE auflösen lassen. Die schriftliche Mitteilung ist an folgende Adresse zu richten: Noxalib GmbH, Zielstattstr. 19, 81379 München. Mit Eingang der Mitteilung wird das Nutzerkonto des Kunden innerhalb von 10 Tagen aufgelöst. Eine Nutzung der Services der SCHADENHILFE ist ab dem Zeitpunkt des Zugangs des Auflösungswunsches nicht mehr möglich. Soweit eine Schadenabwicklung zu diesem Zeitpunkt noch nicht abgeschlossen ist, werden seitens der SCHADENHILFE keine weiteren Schritte und Handlungen veranlasst.
11. Schlussbestimmungen
Sollte eine der Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam und/oder undurchführbar sein oder werden, so bleibt hiervon die Geltung der übrigen Bestimmungen unberührt. Dem Kunden ist bekannt, dass die SCHADENHILFE sämtliche Leistungen im Zusammenhang mit der Nutzung der Services vom Sitz der Gesellschaft aus unternehmen. Erfüllungsort hinsichtlich sämtlicher Bestandteile der angebotenen Services ist daher München. Soweit der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand innerhalb der Europäischen Union hat, Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten zwischen den SCHADENHILFE und dem Kunden München (Landgericht München I). Für die Nutzung der Services gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.